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Erklärung des 3. Pankower Mieterforum vom 15.06.2016

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kommunal – sozial – gemeinnützig

Pankower Aufruf für eine soziale Neuausrichtung
der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften vom 15. Juni 2016

Das Pankower Mieterforum fordert vom Senat und vom Abgeordnetenhaus von Berlin eine Neuausrichtung der kommunalen Wohnungswirtschaft: sozial, nachhaltig und gemeinnützig.

Soziale und gemeinnützige Unternehmensausrichtung

  • Die kommunalen Wohnungsunternehmen sollen gemeinnützig wirtschaften,
  • Überschüsse werden zur Bestandspflege eingesetzt, Neubau und Zukauf sind über Zuschüsse und Darlehn des Landes zu finanzieren,
  • Notwendige Instandsetzungen sind zeitnah durchzuführen, zu dokumentieren und nachzuweisen,
  • Instandsetzungsrückstau darf nicht zur Begründung von Modernisierungen herangezogen werden,
  • Keine Privatisierung von kommunalen Wohnungsbeständen,
  • keine Auslagerung von Bewirtschaftungsleistungen in Tochtergesellschaft oder deren Vergabe an Dritte,
  • Vollständige Transparenz hinsichtlich aller wirtschaftlicher Daten der Unternehmen, Ausweitung der Kontrolle und Mitbestimmung durch die Mieter_innen.

Vermietung

  • Keine Mieterhöhungen ohne tatsächliche Wohnwertverbesserung,
  • Kappung der Mieten für Transferleistungsempfänger_innen bei den Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV),
  • Kappung der Bruttowarmmieten bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens, soziale Mietbegrenzung für die angemessene Wohnfläche,
  • Angemessenheit der Wohnungsgröße im Härtefall 1 Zimmer je Person plus 1 Zimmer.
  • Neuvermietung nicht über Mietspiegelmittelwert,
  • Keine Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit; Sozialplanverfahren zum Erhalt des Mietverhältnisses,
  • Kein Wärme- bzw. Anlagen-Contracting,
  • Heizkosten-Umlage = 70% verbrauchsabhängig / 30% Grundkosten,
  • Wohnungstausch von Mietern untereinander ohne Erhöhung der bisherigen Mieten pro Quadratmeter.

Modernisierung

  • Beschränkung des Maßnahmenumfangs auf Ausstattungsmerkmale, die dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels entsprechen,
  • die Miethöhe nach Modernisierung nicht über Mietspiegelmittelwert,
  • Warmmietenneutralität von energetischen Sanierungsmaßnahmen,
  • keine Verwendung von Baustoffen, die giftige oder brandschutzbedenkliche Stoffe beinhalten,
  • Modernisierungsvereinbarung mit allen Mieter_innen, Einvernehmen anstreben, Mediation statt Duldungsklagen,
  • Beginn der Bauarbeiten am Gebäude und in den Wohnungen erst nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarungen,
  • Offenlegung aller Gutachten und Kostenkalkulationen, die Modernisierungsmaßnahmen begründen,
  • Umsetzwohnungen bei umfassenden Modernisierungsmaßnahmen auf Wunsch der jeweiligen Mieter_innen,
  • Kappung der Bruttowarmmieten nach Modernisierung bei 30% des Haushaltsnettoeinkommens bzw. bei Grenzen der Wohnaufwendungsverordnung (WAV),
  • Errichtung von Aufzüge nur, wenn die Mehrheit der Mieter_innen zustimmt, die Wohnqualität von Wohnungen nicht erheblich gemindert wird; nur Mieter_innen, die den Aufzug nutzen wollen, werden an der Umlage für Errichtung und Betrieb beteiligt,
  • Grundrissänderungen, einschließlich Balkonanbau, nur mit Zustimmung der
    Mieter_innen.

3. Mieterforum Pankow, 15. Juni 2016

Informationen auf den Seiten des Pankower Mieterforum

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3. Pankower Mieterforum // Kommunal ≠ sozial // 15.06.2016


3. Mieterforum Pankow

Mieter wehren sich gegen unsoziale Vermietungspraktiken kommunaler Wohnungsbaugesellschaften in Pankow.
Mieter kämpfen für eine soziale, nachhaltige und gemeinnützige kommunale Wohnraumversorgung.

Wann?            Mittwoch 15.06. 2016, 18.00 Uhr

Wo?                Wabe, Danziger Straße 101, 10405 Berlin

Was läuft falsch in unseren Wohnungsbaugesellschaften, in unseren Häusern?

  • Teure Modernisierungsvorhaben treiben die Mieten hoch.
  • Unwirtschaftliche energetische Modernisierungen – bezahlt durch die Mieter,
  • Heftige Mietersteigerungen tilgen die letzten preiswerten Wohnungen in teuren Kiezen,
  • Kommunale Vermieter zerren mit Duldungsklagen Mieter vor Gericht.
  • Unzureichende, restriktive Härtefallregelungen – Es gibt soziale Verdrängung aus kommunalen Wohnhäusern.

Mieter der kommunale Wohnungsbaugesellschaften Gesobau und Gewobag berichten von ihren Erfahrungen mit Sanierungsvorhaben ihrer Vermieter und diskutieren die Ursachen, Folgen und Alternativen.
Wir Mieter stellen Forderungen für eine soziale gemeinnützige Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen.

Kommunales Wohnen – sozial, nachhaltig, gemeinnützig.

Das ist unser Haus!

Informationen: www. mieterforum-pankow.net

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Do. 8.5. 8 Uhr: GEWOBAG – Zwangsräumung von Mohamed S. und seiner Familie verhindern!

Mohamed S., seine Frau, und ihr kleines Kind sollen aus ihrer Wohnung geräumt werden. Nach der Räumung soll die Familie getrennt werden. Mohamed wohnt seit 36 Jahren in der Wohnung und ist alt und krank. Eigentümer der Wohnung ist die GEWOBAG, eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft. Wenn nicht dort, wo dann soll die Famile eine Wohnung finden? Unsere Solidarität gegen ihre kapitalistische Stadtpolitik!

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ZWANGSRÄUMUNG BLOCKIEREN!

Do 08.05.2014 | 8.00 Uhr | Hofackerzeile 2A | U-Bhf Jakob-Kaiser-Platz

Für 9.00 Uhr hat sich die Gerichtsvollzieherin angekündigt. Wir rufen zur Blockade um 8.00 Uhr auf. Das weiß auch die Polizei. Je früher ihr kommt desto besser!
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Weitere Infos beim Bündnis Zwangsräumungen verhindern
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Zu Besuch bei der GEWOBAG: Zwangsräumung von Mohamed S. und seiner Familie (vorerst) ausgesetzt


Ein 67jähriger schwerbehinderter Mann und seine Frau sollen mit ihrem 2jährigen Kind zwangsgeräumt werden. Deshalb haben Aktivist_innen die verantwortliche kommunale Wohnungsbaugesellschaft besucht.

PM: GEWOBAG setzt Zwangsräumung in Charlottenburg nach Intervention des Bündnisses aus!

Räumung und Blockade für Donnerstag, 18. 04. um 9.45 Uhr in der Hofackerzeile 2A in 13627 Berlin ausgesetzt! Um 11 Uhr heute morgen kamen Mohamed S., 5 Aktivist_innen, 2 Kameraleute und ein Fotograf am Bottroper Weg 2 bei der GEWOBAG an. Ein Großaufgebot der Polizei war bereits mit einem Dutzend Einsatzfahrzeugen vor Ort. Die GEWOBAG war mit Geschäftsführer Hendrik Jellema, Pressesprecherin und 2 weiteren Mitarbeitern vor dem Haus, um das Bündnis zu empfangen. Nach einem kurzen Gespräch setzte der Geschäftsführer die Räumung für morgen aus und Gespäche mit Mohamed S. an, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Am Donnerstag, den 18.04.2013, sollten Mohamed S. und seine Lebensgefährtin sowie ihr gemeinsames 2-jähriges Kind nach 35 Jahren aus ihrer Wohnung in der Hofackerzeile 2a in 13627 Berlin zwangsgeräumt werden.

Der Vermieter, die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG, nutzte im Jahre 2010 einen Mietrückstand von 3 Monaten, der durch die Umstellung der Mietzahlung vom JobCenter auf das Grundsicherungsamt entstand, zur fristlosen Kündigung. Immer wieder entstehen durch unregelmäßige oder „verwaltungstechnisch bedingte“ Wartezeiten Mietrückstände, die vom Vermieter als Kündigungsvorwand ausgenutzt werden. Obwohl der Mietrückstand ausschließlich eben diese technischen Hintergründe hatte – denn der Mieter hat einen Anspruch auf die „Kosten der Unterkunft“, das Amt ist also ein verlässlicher Mietzahler – wird genau das für fristlose Kündigungen genutzt. So auch in diesem Fall.

Für Mohamed S. ist die afrikanische Gemeinde eingesprungen und hat die 3 Monatsmieten überwiesen. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG hat trotzdem die fristlose Kündigung durchgeklagt und am 19. August 2011 hat das Amtsgericht Charlottenburg unter dem Zeichen 238 C 198/10 die Räumung der Wohnung bestätigt, weil der Mietrückstand nicht innerhalb der sogenannten Schonfrist von 2 Monaten zurückgezahlt wurde. Das Gericht sah auch keinen Beweis darin, dass die Miete vom Amt gezahlt werden müsse und das, obwohl bisher das JobCenter die Kosten der Unterkunft gezahlt hat, und auch Mohamed S. die Beantragung der Grundsicherung nahe legte. Auch sah das Gericht keine besondere Härte, obwohl Mohamed S. mit 90% als schwerstbehindert staatlich anerkannt ist.

Mohamed S. und das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ freuen sich sehr über die abgewendete Räumung. Dass städtische Wohnungsbaugesellschaften bereits mehrmals Zwangsräumungen nach Interventionen des Bündnisses aussetzten, wertet das Bündnis als Erfolg der bisherigen Proteste und sieht es als Ansporn, diese fortzusetzen, wie zum Beispiel bei der bevorstehenden Zwangsräumung am 29.04.2013 in der Hermannstr. 208 in Berlin-Neukölln. Auch hier ist mit Stadt & Land eine öffentliche Wohnungsbaugesellschaft in der Pflicht, die Obdachlosigkeit einer Mieterin und ihrer Tochter durch Rücknahme der Kündigung abzuwenden.

Bündnis Zwangsräumungen verhindern
http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de

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