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Mietenvolksentscheid Berlin – Eine bewegungspolitische Tragik-Komödie in vier Akten?

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Mietenvolksentscheid Berlin – Eine bewegungspolitische Tragik-Komödie in vier Akten?

Prolog:

Dieses Papier bewertet den Mietenvolksentscheid aus aktivistischer Sicht von Kreuzberger*innen, die sich im Rahmen der Initiative auf der Straße engagiert haben. Wir haben im Mietenvolksentscheid ein Instrument gesehen, das es ermöglicht, den langfristigen Organisierungsprozess von Berliner Mieter*innen voranzutreiben. Wir haben im April und Mai Unterschriften gesammelt, waren am Aktiventreffen beteiligt und haben uns in vielfältiger Weise für den Mietenvolksentscheid stark gemacht. Wir gehören nicht dem Ko-Kreis [1] an, zu dem die Vertrauensleute, der Pressesprecher und einige Experten*innen in Sachen Mietenangelegenheiten gehören.

1. Akt – Euphorie

Der Anfang des Mietenvolksentscheid geht auf die Euphorie des gewonnenen Referendums über das Tempelhofer Feld zurück. Die Kampagne von THF 100 hat auch uns beflügelt. In Berlin gibt es eine vielfältige Mieter*innenbewegung. Es ist aber bis jetzt nur partiell gelungen, diese stadtweit zu bündeln. Das Instrument des Mietenvolksentscheid erschien daher als eine Option, die Vernetzung von bestehenden Initiativen über die Kiezgrenzen hinweg voranzutreiben und neue Menschen in Mietenkämpfe einzubinden. Gleichzeitig gab es Initiativen, wie Kotti und Ko, die für ihr Klientel ein Gesetz ausarbeiten wollten, ein Entwurf, der möglichst auch zum Gesetz und damit zu realen Verbesserungen für sozial schwache Mieter*innen rund ums Kottbusser Tor führen sollte. Der Mietenvolksentscheid hatte somit von Beginn an zwei Stoßrichtungen. Über die Kampagne, das Unterschriftensammeln, sollten Berliner*innen mobilisiert werden und über das Gesetzesvorhaben sollte die Situation der sozial schwachen Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau zum Thema gemacht und realpolitische Ziele verfolgt werden. In der ersten Stufe sammelten viele Berliner*innen innerhalb von sieben Wochen fast 50.000 Unterschriften für das Gesetz zur Neuordnung der sozialen Wohnraumversorgung.

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