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Das Vorkaufsrecht – Ein Rundbrief für MieterInnen in Berlin

Reichlich Lesestoff… die Sache mit dem Vorkaufsrecht.

Da die Regionalberatung des Mietshäuser Syndikat in letzter Zeit häufig zum Thema Vorkaufsrecht von MieterInnen und MieterInnengemeinschaften angesprochen worden ist, hat sie für Euch ihren Wissensstand zum Thema zusammengefasst. Im Text wird auch eine Fachtagung des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg angesprochen, die Dokumentation dieser ist fertig und ist hier vom Bezirk veröffentlicht.

Liebe Initiativen, Hausgemeinschaften, stadtpolitisch Engagierte,

immer wieder wurde in den letzten Jahren gefordert, dass die Berliner Bezirke ihr Vorkaufsrecht ausüben sollten. Damit ließen sich die Aufteilung in Wohneigentum oder mietpreissteigernde Sanierungen zumindest teilweise verhindern oder abschwächen. Dieses Instrument wurde in Städten wie München und Hamburg in der Vergangenheit immer wieder genutzt, in Berlin hat sich der Bezirk Tempelhof-Schöneberg in 2015 erstmals dazu entschlossen, ein Vorkaufsrecht auszuüben. So wurde im April 2015 das Vorkaufsrecht bei den von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Höchstgebot verkauften Wohnungen in der Großgörschen und Katzlerstraße geltend gemacht. Bei diesen Häusern gilt es auch noch eine Besonderheit abzuwarten: Der Bund klagt hier gegen den Bezirk, weil das Vorkaufsrecht vom Bezirk nicht mit dem Höchstpreis veranschlagt wurde, sondern zueinem verminderten Preis.

Im Dezember 2015 (s. Pressemitteilung Nr. 154 vom 15.12.2015) hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg das Vorkaufrecht bei der Wrangelstr. 66 ausgeübt. Aktuell wird die Ausübung mindestens bei jedem Verkaufsfall von Wohnobjekten in einem Gebiet mit Satzungsrecht geprüft.

In der Koalitionsvereinbarung wurde vereinbart:

„Die Koalition will das Vorkaufsrecht zu einem effektiven Instrument entwickeln. Der Senat wird zusammen mit den Bezirken im ersten Halbjahr 2017 ein Konzept für strategische Ankäufe und die Ausübung von Vorkaufsrechten erarbeiten und dem Abgeordnetenhaus vorlegen.“

Außerdem:

„Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen.“

D.h. in den nächsten Monaten könnten richtungsweisende Schritte zur Nutzung des Vorkaufsrechtes unternommen werden. Wir sehen das Instrument als Möglichkeit, für die Mieter*innen aus der Spirale von Verkauf, Aufteilung in Wohneigentum und die damit verbundenen Mietsteigerungen zumindest teilweise herauszukommen.

Im Folgenden soll daher der Ablauf bzw. unser Wissenstand vorgestellt werden.

Das Vorkaufsrecht durch die Bezirke

Nach dem § 24 BauGB (Baugesetzbuch) haben die Bezirke (Gemeinden) ein Vorkaufsrecht. Dieses kann wahrgenommen werden, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. U.a. ist es für die Bezirke möglich, das Vorkaufsrecht in Gebieten, in denen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB existiert, wahrzunehmen. Das VKR kann auch zugunsten Dritter ausgeübt werden. Dies wird, solange die Bezirke nicht die entsprechenden Mittel zur Verfügung haben, die Regel sein.

Abwendungsvereinbarung

Priorität der Bezirke wird es aber nicht sein, dass in möglichst vielen Fällen das VKR tatsächlich ausgeübt wird, sondern die in § 27 BauGB gegebene Möglichkeit zur Abwendung des Vorkaufsrechts durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung. Diese wird dem Käufer vom Bezirk zugestellt. Darin werden verschiedene Bedingungen formuliert. So kann z.B. für einen Zeitraum von 20 Jahren ausgeschlossen werden, dass die Wohnungen in Wohneigentum nach WEG umgewandelt werden. Des Weiteren werden regelmäßig energetische Sanierungen, die über das gesetzlich verlangte Maß hinausgehen, der Anbau von Balkonen und der Einbau von Aufzügen ausgeschlossen. In der AV werden Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung vereinbart.

Für die Mieter*innen ist es wichtig, dass diese Regelungen möglichst weitreichend in ihrem Sinne gefasst werden und die Vertragsstrafen möglichst hoch sind sowie im Grundbuch gesichert werden. Andernfalls können diese einfach eingepreist oder durch einen Weiterverkauf umgangen werden. Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde bereits ein Katalog von möglichen Bestandteilen für Abwendungsvereinbarungen erstellt.

Fristen und Kauf zum Verkehrswert

Das Vorkaufsrecht kann nur innerhalb von zwei Monaten, nachdem dem Bezirk der vollständige Kaufvertrag zugegangen ist, ausgeübt werden. Die betroffenen Häuser haben also eine extrem kurze Frist, um alle notwendigen Schritte zu organisieren: Die Hausgemeinschaft muss zusammen finden und entscheiden, ob das Haus in Selbstverwaltung oder über eine der städtischen Wohnbaugesellschaften (WBG) gekauft werden soll. Außerdem muss der Bezirk kontaktiert werden, denn nur dieser kann das VKR ausüben.

Angesichts der nach wie vor anhaltenden Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt ist wichtig, dass nach § 28 BauGB für den Bezirk die Möglichkeit besteht, das VKR zum Verkehrswert auszuüben „wenn der vereinbarte Kaufpreis den Verkehrswert in einer dem Rechtsverkehr erkennbaren Weise deutlich überschreitet“. Hier bietet sich die Möglichkeit
anstatt der oft absurden Kaufpreise, das VKR zum teilweise niedriger liegenden Verkehrswert auszuüben. Für die Bezahlbarkeit der Mieten kann die Ausübung des VKR zum Verkehrswert ausschlaggebend sein. Da dieses Vorgehen für den Verkaufenden die Rendite schmälert, ist hier die Wahrscheinlichkeit höher, dass gerichtlich dagegen vorgegangen wird. Wenn die Koalition das VKR zum Verkehrswert als politisch sinnvolles Mittel nutzen will, müssen für die Übernahme eines Prozessrisikos entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die Dritten

Teile der Senatsverwaltung favorisieren als Dritte die städtischen WBG. Aus Sicht der Mieter*innen und der Bezirke kann es aber auch sinnvoll sein, dass die Dritten aus einem Pool gemeinwohlorientierter Träger (WBG, Stiftungen, Genossenschaften, Mietshäuser Syndikat) gewählt werden können. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg möchte bereits einen solchen Interessentenpool aufbauen.

Die WBG werden nicht in jedem Fall Interesse an den Häusern haben bei denen ein VKR ausgeübt werden kann, da sie enge Vorgaben zur Rentabilität der Ankäufe erfüllen sollen. Die „Gemeinwohlorientierten“ könnten eventuell für die Mieter*innen langfristig bessere Konditionen und vor allem umfangreiche Selbstverwaltungsmöglichkeiten anbieten. Bezüglich des Kaufpreises kann es in manchen Fällen mehr Spielraum geben, zaubern können diese aber auch nicht. Mieter*innengemeinschaften könnten und sollten aber auch versuchen mit den WBG umfangreichere Selbstverwaltungs- und Mitbestimmungsrechte auszuhandeln. In Berlin gibt es eine lange Geschichte der Selbstverwaltung, auch bei Häusern, die sich im Eigentum einer WBG befinden. Diese Erfahrungen müssen für die neuen „VKR-Häuser“ nutzbar gemacht werden und von Hausgemeinschaften verhandelt und durchgesetzt werden.

Die Bezirke

Da die Bezirke diejenigen sind, die ein VKR ausüben können, sind diese in der Pflicht hier tätig zu werden. Zur Zeit hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eine Vorreiterrolle inne. So wurde im Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema organisiert, bei der die verschiedenen Problemstellungen bei der Ausübung des VKR vorgestellt und diskutiert wurden. Durch die Verwaltung wurde ein Kriterienkatalog erstellt, nach dem alle Verkaufsvorfälle im Bezirk überprüft werden. Des Weiteren wurde ein Ablaufplan über die notwendigen Schritte erstellt, innerhalb derer das VKR ausgeübt werden kann. Ob weitere Bezirke in den Gebieten mit Erhaltungssatzung Verkaufsfälle auf Ausübung des VKR angehen werden, ist noch offen. Auf der Fachtagung selbst, waren jedoch auch Baustadträte und Verwaltungsmitglieder aus anderen Bezirken mit regem Interesse vertreten. So z.B. die Baustadträte von Mitte und Neukölln.

Aussichten

Neben der Bekanntmachung des Vorkaufsrechts als Instrument der Bezirke muss ein Ziel sein, das Vorgehen bzw. die angestrebten Verfahren durch die Bezirke und die Senatsverwaltung, welche noch nicht festgelegt sind, im Sinne der Mieter*innen zu gestalten. Da als Voraussetzung der Ausübung des VKR eine Erhaltungssatzung vorliegen muss, müssten diese auf weitere Gebiete in den Stadtbezirken ausgeweitet werden. Im Koalitionsvertrag heißt es z.B. hierzu:

„Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden.“

Die Bezirke selber müssen dazu bewegt werden, Personal für die Ausübung des VKR bereitzustellen und sich die fachliche Kompetenz dazu zu erarbeiten. Denn nur sie sind in der Lage, die Verkaufsfälle systematisch zu überprüfen, die Mieter*innen erfahren schließlich häufig genug erst im Nachhinein von einem Verkauf ihres Hauses. Auch die Betroffenen über einen bevorstehenden Verkauf zu informieren, wäre daher Aufgabe der Bezirke.

Der Senat muss aufgefordert werden, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen und auch Verantwortung für rechtliche Auseinandersetzungen zu übernehmen. Auch ein Fonds zur Zwischenfinanzierungen von Vorkaufsrechten muss von der Senatsebene ausreichend finanziert werden.

Bei allen diesen Schritten sind aktive Mieter*innengemeinschaften gefragt, die die Bezirke und den Senat zum Handeln bewegen.

Regionalberatung Berlin-Brandenburg
im Mietshäuser Syndikat
März 2017

Kontakt und Information: berlin-brandenburg@syndikat.org

Der Rundbrief als .pdf.

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Hat Andrej Holm gelogen? – Ein Faktencheck

Einleitung

Nach der Bestellung von Andrej Holm als Staatssekretär für Wohnen in Berlin wurde intensiv über seine fünfmonatige Tätigkeit in den Jahren 1989/90 beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und seinen Umgang damit diskutiert. Ein von ihm im Zuge seiner Anstellung an der Humboldt-Universität zu Berlin vorgeblich falsch ausgefüllter Fragebogen ist zum Gegenstand einer zum Teil aufgeregt geführten Debatte in Tageszeitungen, Politik und sozialen Medien geworden. In diesen Debatten haben viele Vermutungen, Behauptungen und Vorwürfe eine Eigendynamik erhalten und sich zu dem Bild verfestigt, Andrej Holm sei nicht offen mit seiner Stasivergangenheit umgegangen. Von Lügen, arglistigen Täuschungen und Erinnerungslücken ist die Rede. Doch stimmt das überhaupt?

Ein F.A.Q. der AG #holmbleibt-Recherche
Kerstin Meyer, Elske Rosenfeld, Enrico Schönberg


Hat Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen? Hat er dazu falsche Angaben gemacht?

Nein. In der öffentlichen Debatte setzt sich bisweilen die Meinung fest, dass Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen oder vertuscht habe. Dies entspricht nicht den Fakten.
Unstrittig und gut dokumentiert ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit.
Weiterhin unstrittig ist auch, dass Andrej Holm beim Ausfüllen des Fragebogens der Humboldt Universität im Jahr 2005 seine ehemalige Zugehörigkeit zum MfS (unter Frage 2.4 im Fragebogen) ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis (unter Frage 2.1 im Fragebogen) bekräftigt hat.
Die öffentliche Debatte drehte sich faktisch um die Frage der begrifflichen Einordnung seiner Zugehörigkeit. Holm hat seine fünfmonatige Zugehörigkeit zum MfS nicht als hauptamtliche Tätigkeit für das MfS, sondern als Wehrdienst und begonnene Ausbildung beim MfS bezeichnet.

1.1 - Unstrittig ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit. In einem Interview aus dem Jahr 2007 mit der taz legt er beispielsweise nicht nur seine Ausbildungszeit beim MfS offen. Er weist auch darauf hin, dass er sich von anderen Wehrdienstleistenden unterschied, da er “später für die Staatssicherheit arbeiten wollte.” In diesem Interview aus dem Jahr 2007 beschreibt er auch den genauen Inhalt seiner Tätigkeiten in dieser Zeit.
Quellen:
1.2 - In Interviews mit der Berliner Zeitung und der Zeit äußert sich Andrej Holm im Dezember 2016 noch einmal umfassend zu seiner Tätigkeit beim MfS, seinem familiären Umfeld, den Umständen seiner Anwerbung und der Verantwortung, die sich aus seiner heutigen Einschätzung für ihn daraus ergibt. Er beschreibt das Ministerium für Staatssicherheit als Teil eines Unterdrückungssystems und übernimmt Verantwortung für seine Beteiligung an diesem “repressiven Apparat”. Er verstehe, dass Leidtragende dieses repressiven Apparats Schwierigkeiten mit seiner Person haben.
Quellen:
1.3 - Andrej Holm hat die Nichttätigkeits-Erklärung im Jahr 2005 unterschrieben. Den genauen Wortlaut der sog. Erklärung Nichttätigkeit, findet man hier dokumentiert. Dort gibt es keine Möglichkeit, die Zugehörigkeit zum MfS anders zu qualifizieren als entweder hauptamtlich oder inoffiziell. Andrej Holm war kein Inoffizieller Mitarbeiter (IM) und sah sich mit seiner nicht abgeschlossenen Ausbildung auch nicht als hauptamtlicher Mitarbeiter. Er hat diese Frage verneint, indem er die Erklärung entsprechend unterschrieb.
Andrej Holm hat jedoch gleichzeitig mit der unterzeichneten Nichttätigkeits-Erklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausgefüllt und abgegeben. In diesem Formular hat er seine Tätigkeit für das MfS angegeben und sie als Wehrdienst für das MfS bezeichnet. (vgl. Frage Nummer 7)
1.4 - Die Frage 2.1 (im „Zusatzfragebogen zum Personalblatt Fin 542) "Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen ?" beantwortete Andrej Holm zwar mit "nein". Aber er nutzte das vorgesehene Feld für Anmerkungen ("Falls Ja,in welcher Weise/Funktion?") für den deutlichen Verweis "siehe Wehrdienst" auf die darunter liegende Frage (2.4 - "Haben Sie Ihren Wehrdienst beim MfS/AfNS abgeleistet?"). Holm hat diese bejaht und um weitere Angaben ergänzt. Holm hat also seine Zugehörigkeit zum MfS unter Frage 2.4 ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis unter Frage 2.1 bekräftigt.
1.5 - Anders als in der B.Z. vom 14.12.16 kolportiert, hat er hier nicht eine harmloser klingende Anmerkung wie "nur Wehrpflicht" gemacht. Diese Angabe ist falsch zitiert und hätte lauten müssen "siehe Wehrdienst".

War Andrej Holm hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter?

Das ist völlig unklar, weil es unterschiedliche Einordnungen seiner begonnenen Ausbildung beim MfS gibt. Die Einordnung von Andrej Holm als „hauptamtlicher Mitarbeiter“ ist umstritten. In den Kaderakten des MfS taucht der Begriff nicht auf. Die Stasi selbst hat den Begriff nur für eine spezielle Gruppe von inoffiziellen Mitarbeitern benutzt. Ob eine kurzzeitige und nicht abgeschlossene Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für die Stasi als „hauptamtlich“ beschreiben werden kann, ist historisch nicht geklärt. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) bewertet auch jugendliche Offiziersschüler wie Andrej Holm als „hauptamtliche Mitarbeiter“.

2.1 - Umstritten ist die Frage, ob Andrej Holm hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war, wie es das Formular „Erklärung zur Nichttätigkeit“ bei Einstellung in den öffentlichen Dienst abfragt. Andrej Holm hatte durch die Unterzeichnung der Erklärung diese Frage verneint.
2.2 - Den genauen Wortlaut der sog. Nichttätigkeits-Erklärung , die er im Jahr 2005 unterzeichnet hat, findet man hier dokumentiert. In der öffentlichen Debatte im Dezember 2016 wurde wenig berücksichtigt, dass Andrej Holm zusammen mit der unterzeichneten Nichttätigkeitserklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausfüllte, wo er seine Tätigkeit für das MfS angab und sie als Wehrdienst qualifizierte. (vgl. Frage 7)
2.3 - Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und wurde nach 5 Monaten bei der Auflösung des MfS aus dem Dienst entlassen. Sein Status als „Angehöriger des MfS“ in der Zeit vom 1.9.1989 bis 31.01.1990 war seit 2007 öffentlich bekannt und sein offener und öffentlicher Umgang damit ist sogar in seinem Wikipedia-Eintrag dokumentiert. Er wurde von der Stasi als Offizierschüler geführt.
2.4 - Der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" ist an sich schon umstritten: Zu Zeiten des MfS gab es keinen einheitlichen Begriff für hauptamtliche Mitarbeiter. Die Bezeichnung "Hauptamtliche" war kein gängiger Begriff für Wehrdienstleistende in der DDR. Üblich war die Bezeichnung "Angehörige des MfS" oder "Tschekisten".

Das MfS benutzte den Begriff „hauptamtliche inoffizielle Mitarbeiter“ (HIM) für Spitzel, die vom MfS mit einer offiziellen Legende in Betriebe und Institutionen eingeschleust wurden. Sie unterschieden sich in diesem Punkt von angeworbenen „inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM). In diesem Sinn war Andrej Holm kein „hauptamtlicher Mitarbeiter“. Auch in den Kaderakten des MfS über Andrej Holm kommt der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" nicht vor.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.5 - Die heutige Verwendung des Begriffs „hauptamtliche Mitarbeiter“ wurde nach der Wende von der Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU) geprägt. Dabei werden fünf Kategorien unterschieden (BStU, 2016):

  1. Berufsoffiziere- und Unteroffiziere
  2. Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit
  3. Offiziere im besonderen Einsatz
  4. hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter und
  5. Zivilangestellte.
Der Status Offiziersschüler - als solcher wird Andrej Holm in den MfS-Akten geführt - taucht in den Kategorien der hauptamtlichen Mitarbeiter nicht explizit auf.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.6 - Im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Stasiunterlagen des Landes Thüringen aus dem Jahr 2000, heißt es: Personen, die ihren Wehrdienst im Wachregiment oder in einer Wach- und Sicherungseinheit einer Bezirksverwaltung absolviert haben, machen “keine wahrheitswidrigen Angaben […] wenn sie die Frage nach einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS im Zusammenhang mit einer Einstellung im öffentlichen Dienst verneinen.”
Quellen:
2.7 - Wolfram Pröhl, "Stasi-Auflöser" aus Dresden, erinnert daran, dass der Status eines MfS-Angehörigen vor allem denen bekannt war, die die Akten anlegten, d.h. den Abteilungen Kader und Schulung des MfS, die sowohl ‚Personalanwerbe-Abteilungen‘ als auch interne Kontrollorgane waren. Und "wir wissen es heute, weil wir diese einsehen können."
Quellen:

Wenn nicht Hauptamtlicher, welchen Status hatte Andrej Holm dann?

Andrej Holm hat im September 1989 eine militärische Grundausbildung beim MfS begonnen und wurde anschließend in der Bezirksverwaltung Berlin des MfS eingesetzt. Nach einem Jahr sollte er mit einem Volontariat beginnen und anschließend Journalistik studieren. Er hatte sich schon als Jugendlicher zu einer langfristigen Karriere beim MfS bereit erklärt. Nach seiner Wahrnehmung befand er sich in der Ausbildung zum hauptamtlichen Angehörigen des MfS.

Fazit: Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und hat mit diesem Selbstbild seinen Werdegang in öffentlichen Darstellungen, Lebensläufen und Formularen so dargestellt.

3.1 - Aus den Kaderakten geht hervor, dass Andrej Holm nach einer militärischen Grundausbildung und dem Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin ab September 1990 ein Volontariat in der Redaktion der Jungen Welt und ab 1991 ein Journalistikstudium in Leipzig absolvieren sollte. Unumstritten ist, dass Andrej Holm also am Beginn einer mehrjährigen Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für das MfS stand. In den Kaderakten des MfS wird Andrej Holm als Offiziersschüler geführt.
3.2 - Andrej Holm beschreibt in Interviews seine Zeit bei der Stasi als Beginn der Ausbildung zu einer künftigen hauptamtlichen Tätigkeit beim MfS.
Quellen:
3.3 - Der ehemalige Bürgerkomitee-Mitarbeiter Wolfhard Pröhl bewertet Andrej Holms Selbstwahrnehmung als Auszubildender als plausibel und verweist im Interview auf die lange Ausbildungsdauer eines Offziersschülers beim MfS. Holm habe sich in einem “Ausbildungs- und nicht in einem Arbeitsverhältnis” befunden, und sich nachvollziehbarer Weise als “MfS-Azubi” verstanden.
Quellen:

Was wusste Andrej Holm über seinen Status beim MfS?

Die Kaderakten des MfS waren auch für die ehemaligen Mitarbeiter/innen geheim. Andrej Holm wusste nicht, wie das MfS ihn in den internen Kaderakten führte. In Lebensläufen und Interviews hat Andrej Holm seine fünf Monate beim MfS als eine Abfolge von Grundausbildung und Dienst in der Berliner Bezirksverwaltung dargestellt, an das sich Studium und eine spätere Tätigkeit im MfS hätte anschließen sollen. Das stimmt mit der Aktenlage überein.

Von den insgesamt fast 200 Seiten der Kaderakte hat Andrej Holm nur einen Bruchteil selbst gesehen. In den acht von ihm handschriftlich unterschriebenen Dokumenten gibt es beispielsweise sieben verschiedene Bezeichnungen seiner Dienststellung. Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung und konnte nicht wissen, wie das MfS ihn dort führte. Die ihm bekannten Dienstbezeichnungen unterscheiden sich von der internen Aktenführung.

4.1 - Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung. Andrej Holm hat bis zur Einsichtnahme in die über ihn geführten Kaderakten beim MfS nicht gewusst, mit welchem Status das MfS ihn dort führte. Die inzwischen veröffentlichte Akte zeigt, dass Andrej Holm während seiner Ausbildungszeit acht verschiedene Dokumente unterzeichnet hat.

In diesen gibt es sieben verschiedene Bezeichnungen für seine Stellung beim MfS:

  • „Berufsoffizier/Berufsunteroffizier“,
  • „Angestellter beim MdI“,
  • „militärischer Dienst für das MfS“,
  • „Offiziersschüler“,
  • „Angestellter MdI“,
  • „zukünftige Tätigkeit beim MdI“
  • und „Vorbereitung auf den Dienst als Offizier“.
Nach seiner Einsichtnahme in die Akten im Dezember 2016 hat er die Universität umgehend über seinen in den Kaderakten angegebenen Status als "Offiziersschüler" informiert.
Quellen:
  • Bezeichnungen seiner Tätigkeit in eigenhändig unterzeichneten Dokumenten (Die meisten Dokumente stammen aus der Zeit vor seinem Dienstbeginn am 01.09.1989). Zum Vergleich zu den von Andrej Holm unterzeichneten Dokumenten, hier die gesamte Stasi-Akte zu Andrej Holm als .pdf.

Wusste Andrej Holm, dass er keinen normalen Grundwehrdienst leistet?

Andrej Holm hat nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst von 18 Monaten bei der NVA geleistet hat. Er hat seine militärische Grundausbildung zusammen mit sogenannten Soldaten auf Zeit abgeleistet, die sich zu einem Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Aus Gründen der Geheimhaltung gab es keine sichtbaren Rangunterschiede während der Ausbildung. Die Dienstbezüge von Andrej Holm als Offiziersschüler (675 Mark) unterschiedenen sich nur geringfügig von den Dienstbezügen der Wehrdienstleistenden, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten (580 bis 630 Mark). Die Dienststellung als Offiziersschüler spielte in der Ausbildung und Dienstzeit von Andrej Holm keine Rolle und war nur den Kaderakten beim MfS zu entnehmen.

5.1 - Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk sagt im Interview mit der taz: „Jeder, der Offizier werden wollte, wusste genau, worin der Unterschied zu einem Grundwehrdienst bestand.“ Holm habe als Offiziersschüler einen Sold von 675 DDR-Mark erhalten. „Dieser Sold war vier Mal so hoch wie ihn ein normaler Soldat erhielt. Das wusste man“. Der dahinterstehende Vorwurf der Vertuschung ist nicht gerechtfertigt, denn Andrej Holm hatte nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst geleistet hätte.
5.2 - Laut der veröffentlichten MfS-Akten erhielt Andrej Holm monatlich 675 DDR-Mark. Beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und den diesem gleichgestellten Wach-und Sicherungseinheiten (WSE) wurden jedoch ausschließlich Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) eingestellt, die sich für einen Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Mit diesen hat Andrej Holm nach eigener Aussage gemeinsam die militärische Grundausbildung absolviert. Soldaten auf Zeit (SaZ) erhielten je nach Dienstgrad seit 1986 einen Sold in der Höhe von 580 bis 630 Mark. Ein gravierender Unterschied zu den Dienstbezügen als Offiziersschüler bestand nicht.

Warum hat Andrej Holm in seinen Lebensläufen und dem Fragebogen das Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ angegeben, wenn er bei einer Wach- und Sicherungseinheit (WSE) war?

Beide Einrichtungen waren militärische Einheiten des MfS mit wenigen Unterschieden. Andrej Holm hat seine militärische Grundausbildung bei einer Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) der Bezirksverwaltung Berlin des MfS absolviert. Wegen identischer Uniformen, vergleichbarer Aufgaben, gemeinsamer Ausbildungsobjekte und der Zugehörigkeit zum MfS konnte Andrej Holm wie andere Mitarbeiter des MfS davon ausgehen, dass es sich bei der Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) um eine Einheit des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ handelte.
Die Annahme, dass die Wach- und Sicherungseinheit (WSE), bei der Andrej Holm seine militärische Grundausbildung erhalten hat, eine Einheit des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ war, ist aus der alltäglichen gemeinsamen Praxis der beiden Einheiten, ihrer ähnlichen politischen Bedeutung und organisatorischen Verflechtung nachvollziehbar.
Auch in der Aufarbeitung der Geschichte des MfS durch die BStU wird die Zugehörigkeit zu Wach- und Sicherungseinheiten einem Dienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.

6.1 - Das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ unterstand als paramilitärischer Verband unmittelbar dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In den Bezirksverwaltungen des MfS gab es sogenannte Wach- und Sicherungseinheiten (WSE), die mit den Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes betraut waren. Diese Wach- und Sicherungseinheiten sind strukturell aus dem Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ hervorgegangen, erfüllten vergleichbare Aufgaben, trugen dieselben Uniformen und Waffenarten und nutzten dieselben Ausbildungsobjekte wie das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.2 - Wie auch im Wachregiment wurde in den WSE die Grundausbildung von Unteroffizieren und Soldaten auf Zeit absolviert, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten.

In einem sogenannten Ministerbefehl (Befehl 11/89) wurde noch im Sommer 1989 die Offiziersausbildung der WSE aus dem Bestand der Hochschule des MfS herausgelöst und als Offiziersschule zur Ausbildung für den militärisch-operativen Wach- und Sicherungsdienst in das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ eingegliedert (BStU, MfS, BdL/Dok. Nr. 8945). Auch darin bestätigt sich die organisatorische Nähe zwischen Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) und dem Wachregiments "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.3 - In der Praxis der Auflösung des MfS nach der Wende und bei der Überprüfung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS wurde eine Tätigkeit in einer WSE der Tätigkeit im Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.
Quellen:

Hat Andrej Holm seinen Status als Offiziersschüler beim MfS im Fragebogen der HU im Jahr 2005 verschleiert?

Nein. Unabhängig von der Frage, ob Andrej Holm seinen Dienstgrad überhaupt kannte (siehe Frage 3), wurde im Fragebogen nicht nach dem Dienstgrad oder einer möglicherweise für später geplanten Karriere bei der Stasi gefragt. Für die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Andrej Holm ist es zudem unerheblich, weil auch der Status als Offiziersschüler für die spätere Bewertung seiner Zeit bei der Stasi als Ausbildung keinen Unterschied macht.
Andrej Holm hat in dem Fragebogen und seinen Lebensläufen mit den Angaben zum Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ seine Zugehörigkeit zum MfS angegeben und nicht verschleiert oder verharmlost, wie oft kolportiert.


Als wie schwerwiegend ist Andrej Holms tatsächliche Mitarbeit beim MfS zu bewerten?

Seine Funktionen und Aufgaben bei der Stasi werden als eher harmlos und belanglos eingeschätzt. Fast alle Kritiker/innen und Unterstützer/innen gehen davon aus, dass Andrej Holms tatsächlichen Aktivitäten während seiner 5 Monate bei der Stasi als unbedeutend eingeschätzt werden können (siehe auch Punkt 2.3 im Hintergrund zur zweiten Frage). Auch laut Kriterien des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) und des Thüringer Landesbeauftragen (LstU Thüringen) werden Werdegänge wie die von Andrej Holm als „zumutbar für öffentliche Ämter“ bewertet.

8.1 - Kritiker/innen von Andrej Holm, die sich in den letzte Monaten zu Wort gemeldet haben, begründen ihre Kritik in den wenigsten Fällen mit Andrej Holms tatsächlicher Tätigkeit für das MfS. In der "Erklärung der Präsidentin der HU zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Dr. Holm" heißt es so z.B.: "Die Kündigung beruht nicht auf der Tätigkeit von Herrn Dr. Holm für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)."
Quellen:
8.2 - Auch in der Rechtssprechung werden jugendliches Alter und kurze Dienstzeiten bei der Bewertung der Tätigkeiten beim MfS berücksichtigt. In einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 21. Juni 2001, 2 AZR 291/00 heißt es unter anderem:

„Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Nr. 6 des Stasi-Unterlagengesetzes vom 20.12.1991 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2272) – StUG – erstreckt sich die Überprüfung von Personen im öffentlichen Dienst nicht auf Tätigkeiten für das MfS vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Einschränkung ist ausdrücklich in das Gesetz mit der Begründung aufgenommen worden, es sei eine Sonderregelung für „Jugendsünden“ angebracht. An dieser gesetzgeberischen Intention können die Gerichte nicht achtlos vorbeigehen. Der Kläger war zwar bei Beendigung seiner Tätigkeit für das MfS schon 20 Jahre alt. Er befand sich damit aber immerhin in einem Alter, in dem der Gesetzgeber lange Zeit noch keine Volljährigkeit angenommen hat und auch heute noch z.B. nach § 1 II JGG auf Straftaten das Erwachsenenstrafrecht nicht voll für anwendbar erklärt. Verschweigt ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter eine MfS-Tätigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, so ist dem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls bei einem nicht allzu gravierenden Maß der Verstrickung eher zumutbar, auf die Falschbeantwortung mit milderen Mitteln als mit einer fristlosen Kündigung – etwa mit einer Abmahnung oder mit einer ordentlichen Kündigung – zu reagieren, als wenn es sich um eine Tätigkeit für das MfS handelt, die unter keinen Umständen mehr als „Jugendsünde“ abgetan werden kann.“

8.3 - Der für die BStU tätige DDR-Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk beschreibt Andrej Holm in einem Artikel in der Wochenzeitung der Freitag - in Anbetracht seiner frühen Anwerbung noch als Kind - zunächst als "ein Opfer der Umstände: des Staates und der Eltern."
Dass Holm diese in so jungem Alter getroffene Entscheidungen 27 Jahre später noch nachhänge, sei "nicht gerecht". In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 15.1.17, nach Holms Entlassung als Staatssekretär, bedauert er diese als einen Verlust für die DDR-Aufarbeitung. Holm sei kein Verbrecher, sondern stehe für die Widersprüchlichkeit vieler DDR-Biografien. Er glaube nicht, dass Andrej Holm während seiner Stasimitarbeit im Herbst 1989 als "kleines Rädchen im Getriebe" etwas "von Belang" habe machen können.
Quellen:
8.4 - Jürgen Haschke (Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen) benennt in den "Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen: Umgang mit den Auskünften des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" eine Reihe von Kriterien, die Anstellungen einer Person trotz erwiesener Stasimitarbeit in einem öffentlichen Amt "zumutbar" machen. Auf Andrej Holm treffen mindestens zwei der dort benannten Zumutbarkeitskriterien zu:

  • (2) "die Tätigkeit wurde erst im Jahre 1989 unmittelbar nach Schulabschluß aufgenommen"
  • (4) "die Tätigkeit erfolgte nur kurzfristig und vor langer Zeit, dies jedoch nur unter inhaltlicher Berücksichtigung der erfolgten Zusammenarbeit."

Quellen:
  • Jürgen Haschke, Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen als .pdf , aus Horch und Guck - HEFT 13/1994

8.5 - Ehemalige Bürgerkomitee-Mitglieder und Stasiaufarbeiter aus Berlin und Dresden, die 1990 an der Installation eines Sonder- und dann Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen per Gesetz beteiligt waren, stuften Offiziersschüler mit Andrej Holms Status als "eher harmlos" (W. Pröhl) oder "belanglos" (P.Neumann) ein. Man hätte Leuten wie Holm maximal für eine "angemessene Zeit von Leitungsfunktionen abgeraten", so Neumann im Tagesspiegel.
Quellen:
8.6 - Eine Reihe von Anwälten hat sich im Zuge der Debatte um Andrej Holms Angaben im Fragebogen und deren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu Wort gemeldet. Sie halten Andrej Holms Stasi-"Belastung" für schon zum Zeitpunkt seiner HU-Einstellung 2005 verjährt. Inzwischen, im Jahr 2017, seien selbst Tilgungsfristen für Schwerverbrechen wie sexueller Mißbrauch überschritten.

8.7 - Dafür, dass Andrej Holms Stasimitarbeit ihn im Jahr 2017 immer noch für öffentliche Ämter disqualifiziere, sprechen sich trotz seines damaligen Alters, seiner kurzen Dienstdauer und der seither vergangenen Zeit unter anderem Vera Lengsfeld, Philipp Lengsfeld und der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe aus. Diese Haltung wird vom Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk als "Einmal Stasi - immer Stasi" bewertet.
Quellen:

Konnten der Fragebogen und die Nichttätigkeitserklärung im Jahr 2005 überhaupt noch im Sinne ihres ursprünglichen Anliegens verwendet werden?

Der noch heute verwendete Fragebogen/Erklärung zur Nichttätigkeit wurde 1990 entwickelt und ausschließlich in Zuge einer umfassenden Prüfung und im Abgleich mit der tatsächlichen Belastung der Ausfüllenden ausgewertet. Fälle wie die Andrej Holms wären damals als unerheblich eingestuft worden. In der Presse und von anderen Stellen werden Andrej Holms Angaben heute aber pauschal und unabhängig von seiner tatsächlichen Tätigkeit als hinreichender Kündigungsgrund gewertet – und dass, obwohl der Fragebogen in seiner heutigen Verwendung von seinen Erfindern als “nicht mehr zeitgemäß” bewertet worden ist. Rechtsanwälte halten seine vermeintlich inkorrekten Angaben auch, u.a. aus Gründen der Verjährung, für arbeitsrechtlich irrelevant.

Der Fragebogen ist nicht mehr zeitgemäß und folglich ungeeignet, die Zumutbarkeit für den öffentlichen Dienst zu prüfen.

9.1 - Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms mit Angaben zu seiner Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit besteht aus zwei Teilen.

In der Öffentlichkeit wird häufig von "dem Personalfragebogen" gesprochen. Tatsächlich handelt es sich aber um den zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und die einseitige Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547). Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin und sie sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Der Wortlaut des Fragebogens und der Nichttätigkeits-Erklärung ist seit ihrer Entstehung 1990 nicht verändert oder angepasst worden.
Quellen:
9.2 - Beide Dokumente sind in der historischen Situation des Umbruchs in der DDR und der Wiedervereinigung entstanden. Um zu verhindern, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter unbesehen in den Gesamt-Berliner öffentlichen Dienst übernommen werden, wurde 1990/91 eine Kommission aus ehemaligen Bürgerrechtlern eingesetzt, um Personen in Einzelgesprächen zu ihrer Mitarbeit zu befragen und ihre tatsächliche Belastung einzuschätzen. Um diesen Gesprächen zu einer einheitlicheren Bewertungsgrundlage zu verhelfen, wurde der Fragebogen entwickelt.

Für den Fall, das Personen ihre Stasimitarbeit vertuschen wollten, wurde so auch eine “Einstellungslüge” konstruiert, anhand derer diese Personen juristisch belangt werden sollten. Widersprüchliche Angaben, wie die von Andrej Holm, wären in einem Gespräch behandelt worden. Jegliche Angaben, ob objektiv falsch oder richtig, wären aber ausschließlich im Zusammenhang mit der tatsächlichen Belastung (z.B. Dienstgrad, Dauer des Dienstes, tatsächliche Aufgaben, etc.) bewertet worden. Laut Einschätzungen von Experten wäre Andrej Holm mit seinem Hintergrund als unbelastet durchgewunken worden. Widersprüchliche oder objektiv unrichtige Angaben in den Dokumenten hätten in keinem Falle schwerer gewogen, als die tatsächliche Belastung des Betreffenden.
Quellen:
9.3 - Im Jahr 2005 wurde der Fragebogen ohne individuelle Gespräche verwendet. Es lag ihm weder eine Ausfüllhilfe bei, noch war den Ausfüllenden klar, wie und auf welcher Grundlage ihre Angaben bewertet werden würden. Bürgerrechtler, die an der Auflösung der Stasi, bzw. der Erstellung des bis heute genutzten Fragebogens beteiligt waren, halten diesen für eine Überprüfung der damaligen Stasi-Mitarbeit für „nicht mehr zeitgemäß“. In der Bewertung von Andrej Holms Fall wurden jedoch in der Presse ebenso wie in der Begründung der Entlassung Holms durch HU-Präsidentin Kunst - entgegen der ursprünglichen Praxis - die objektiv fehlerhaften Angaben im Fragebogen unabhängig von Andrej Holms tatsächlicher Belastung zum Maß der Bewertung gemacht.
Quellen:
9.4 - Verschiedene Rechtsanwälte haben die Meinung geäußert, dass eine Falschangabe im Fragebogen/ der Erklärung im Jahr 2005 keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg argumentiert in der taz anhand gesetzlicher Verjährungsfristen, dass die Humboldt Universität Andrej Holm im Jahr 2005 nicht mehr nach seiner Stasitätigkeit in den Jahren 1989/90 hätte fragen dürfen. Selbst ein Tötungsverbrechen sei nach dem auf Andrej Holm anzuwendenden Jugendstrafrecht nach einem solchen Zeitraum bereits aus dem Strafregister getilgt gewesen und hätte nicht mehr angegeben werden müssen. Zudem habe seine 15 Jahre zurückliegende Stasimitarbeit keinerlei Relevanz für seine Eignung für ein wissenschaftliches Anstellungsverhältnis an der HU.

Auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht Ziegenhagen argumentieren in einem Statement auf ihrer Website, dass nur falsche Angaben über verkehrswesentliche Eigenschaften ein Kündigungsgrund seien. Andrej Holms Angaben fielen nicht in diese Kategorie. Ebenfalls habe keine Gefahr bestanden, dass es auf der Arbeit zu einer Wiederholung der Straftat kommt. Auch sie führen die gesetzlichen Tilgungsfristen von Vorstrafen an, die im Falle Holm nach 15 Jahren überschritten waren. Sie zitieren eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Kündigungen aufgrund von Falschangaben - anhand der Schwere der Stasi-Belastung, deren Relevanz für das Arbeitsverhältnis und deren Verjährung - im Sinne der Betroffenen entkräftet wurden. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Entlassung Holms durch Präsidentin Kunst gerichtlich nicht zu halten gewesen wäre.

Das Arbeitsgericht Potsdam urteilte im Jahr 2017 ebenfalls im Sinne eines hochrangigen Landesbediensteten in Brandenburg, der im Jahr 1991 und noch einmal im Jahr 2016 falsche Angaben zu seiner IM-Tätigkeit gemacht hatte - und zog zur Urteilsfindung die tatsächlichen Tätigkeiten des Betroffenen für das MfS und die Verdienste für seinen Arbeitgeber ab seiner Einstellung 1991 heran.
Quellen:

Woher kommt die häufig wiederholte Behauptung, Andrej Holm habe sich auf „Erinnerungslücken“ berufen? Hat sich Andrej Holm nur „scheibchenweise“ erinnert?

Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wird seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen. Andrej Holm hat seine Zeit bei der Stasi und auch seinen dort geplanten Ausbildungsweg nicht verschwiegen und 2007 in einem taz-Interview auch presseöffentlich gemacht. Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist.

Unterschiede gibt es lediglich bei Details, zu Daten und bei Dienstbezeichnungen (vgl. auch Frage 4 und die Frage 5 zum Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und Frage 3 zum Status als Offiziersschüler). Der Vorwurf, „seine Vergangenheit habe man scheibchenweise kennengelernt“, entspricht daher nicht den Fakten.

10.1 - Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wurde seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen.
10.2 - Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist. Die veröffentlichten Akten bestätigen Andrej Holms Darstellungen seiner Zeit bei der Stasi (grün und kursiv markiert). Abweichungen (rot und unterstrichen markiert) und eine Ergänzung (blau und fett markiert) gibt es lediglich bei einigen Daten und Diensteinheiten sowie seinem Dienstgrad als Offiziersschüler (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7).
Quelle: Stasi-Akten über Andrej Holm (veröffentlicht am 13.12.2016) Quelle: Andrej Holm (2007 und 10.12.2016)
Bereitschaftsserklärung im Alter von 14 Jahren (1985) „Als ich im Alter von 16 Jahren von Kollegen meines Vaters für eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit geworben wurde“ (10.12.2016)
Einstellung als Offiziersschüler „Meine Tätigkeit unterschied sich vom reinen Wehrdienst aber dadurch, dass ich später für die Staatssicherheit arbeiten wollte. (2007) . Keine Nennung des Dienstgrads. (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7)
Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin (bei der Abteilung AKG) „Ich habe zunächst eine Grundausbildung gemacht und kam dann zu einer Abteilung in der Berliner Bezirksverwaltung. Die hat sich Auswertungs- und Kontrollgruppe genannt“ (2007)
Militärische Grundausbildung bei der Wach- und Sicherungseinheit der BV Berlin (S. 61) Militärische Grundausbildung beim Wachregiment „Felix Dzierzynski“ (2007, 10.12.2016)
Verpflichtung zum Dienst im militärischen Beruf

Aus einem von Andrej Holm unterschriebenen Dokument vom 1. September 1989 geht hervor, dass er sich verpflichtet „im Ministerium für Staatssicherheit Dienst im militärischen Beruf zu leisten“.

Ein Beginn und das Ende dieses Dienstes im militärischen Beruf geht aus der Verpflichtungserklärung nicht hervor.
„später für die Staatssicherheit arbeiten wollte“ (2007)

„eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit“ (10.12.2016)
Delegierung zum Studium der Journalistik für das Studienjahr 1991/92 an der Karl-Marx-Universität in Leipzig (S. 75) „Meine Gegenforderung war, dass ich dafür ein ziviles Studium bekomme, um nicht an der Staatssicherheitshochschule ausgebildet zu werden“ (2007)

„Nach einer Grundausbildung war ein ziviles Studium der Journalistik für mich vorgesehen“ (10.12.2016)
Geplantes Volontariat bei der Tageszeitung Junge Welt ab September 1990 Das für mich eingeplante Volontariat bei der Tageszeitung ‚Junge Welt’(10.12.2016)
Dienstende am 31.01.1990 Dienstende am 15. Februar 1990 (10.12.2016)
Quellen:
10.3 - Der Begriff „Erinnerungslücken“ ist problematisch, weil er nicht berücksichtigt, dass nicht nur die biografische Darstellung durch Andrej Holm selbst, sondern auch die Kaderakte über Andrej Holm eine Quelle ist, an die historisch kontextualisierend heranzugehen ist.
Quellen:

In der Presse und in der Entlassungsforderung des Regierenden Bürgermeister Michael Müller wird Andrej Holms Umgang mit seiner Vergangenheit kritisiert. Hat Andrej Holm es versäumt, um Entschuldigung zu bitten und sich von der Stasi zu distanzieren?

Nein. Andrej Holm ist in der Öffentlichkeit nicht nur offen mit seiner Stasi-Vergangenheit umgegangen, sondern hat sich mehrfach deutlich von Unrecht und Repression in der DDR distanziert. Er hat sich zu seiner persönlichen Verantwortung bekannt und auch explizit diejenigen, denen in der DDR Leid zugefügt wurde, um Verzeihung gebeten. Bereits im taz-Interview von 2007 distanzierte er sich von seiner Tätigkeit bei der Stasi im Wendeherbst. Später beschrieb er die Stasi als „Teil des Repressions- und Unrechtsapparates“ und machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in denen er Schuld auf sich geladen hätte.

In den meisten Artikeln wird gefordert, Andrej Holm hätte "offen" mit seiner Vergangenheit umgehen und "sich distanzieren" müssen. Was nach Ansicht der Kritiker ein angemessener Umgang mit einer Stasi-Vergangenheit wie der von Andrej Holm wäre, wird äußerst selten tatsächlich ausgeführt. Folgendes hat Andrej Holm seit 1990 unter anderem in dieser Hinsicht getan:
taz-Interview 2007

Bereits 2007 in einem taz-Interview distanzierte Andrej Holm sich von seiner Entscheidung für eine Laufbahn beim MfS: „Die Reflexion darüber, was Staatssicherheit tatsächlich war, die begann bei mir erst nach der Wende. Seitdem habe ich da auch einen anderen Blick darauf.“. Er machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in der Schuld auf sich geladen hätte.
Quellen:
Rede auf dem Landesparteitag der Partei die LINKE 2016

In seiner Rede auf dem Landesparteitag am 10.12.2016 distanziert sich Andrej Holm klar von seiner Entscheidung, zum MfS zu gehen:

“Ich war in der DDR Teil des Repressions- und Unrechtsapparates, habe aber im fehlenden Mut zum ‚Nein‘ selbst den Druck eines autoritären Systems gespürt. Meine persönliche Schlussfolgerung aus meiner Biographie ist die feste Überzeugung, dass eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft allen anderen vorzuziehen ist.“

Quelle:
Interview gegenüber ZeitOnline

In einem Interview gegenüber ZeitOnline am 23. Dezember 2016 gibt Andrej Holm ausführlich Auskunft über seine Jugendzeit und die Entscheidung, eine Bereitschaftserklärung für die Stasi zu unterschreiben. Auch in diesem Gespräch distanziert er sich eindeutig von seinen Entscheidungen als Jugendlicher und zeigt auch Verständnis für die aktuellen Diskussionen:

„Ja, sie (die Stasi) war Teil eines Unrechtssystems und ein zentrales Instrument, um Leid über viele Leute zu bringen. Unabhängig davon, dass ich selbst zu kurz dabei war, um jemandem richtig zu schaden, ist das eine Verantwortung, die ich auch spüre. Ich wäre, wenn die DDR nicht zusammengebrochen wäre, mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit in die Situation gekommen, Teil von diesem Unterdrückungssystem zu werden. Ich verstehe also, wenn gerade die, die zu DDR-Zeiten verfolgt wurden, heute sagen: Über diese Personalie wollen wir reden.“

Quellen:
Stellungnahme vom 12. Januar 2017

In einer Erklärung vom 12. Januar 2017 (also vor der Entlassungsforderung von Michael Müller am 14.01.2017) nimmt Andrej Holm nochmals öffentlich zu den Vorwürfen Stellung und bittet ganz explizit um Verzeihung bei denen, die von der Stasi verfolgt und überwacht wurden:

„Mir war bewusst, dass dies mit der Entscheidung für ein öffentliches Amt zu Diskussion führen wird. Ich stelle mich dieser Diskussion und wenn dabei in den letzten Wochen durch unsensible Wortwahl oder unangebrachte Vergleiche, insbesondere bei den Opfern des Repressionsapparates der DDR der Eindruck entstanden sein sollte, ich wolle erlittenes Unrecht relativieren, so möchte ich hier klarstellen: Das lag nicht im Entferntesten in meiner Absicht und ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich bin mir bewusst, dass ich mit meiner als 18jähriger gefällten Entscheidung für eine Laufbahn beim Ministerium für Staatssicherheit Teil eines Repressionsapparates war und damit strukturell Verantwortung für die Überwachung und Repression in der DDR übernehmen muss. Diese historische Schuld nehme ich auf mich und bitte insbesondere diejenigen, denen in der DDR Leid zugeführt wurde, um Verzeihung. Ich habe großen Respekt vor all jenen, die in der DDR einen unangepassten Weg gingen. Ich habe für mich aus der Wendezeit die Lehre gezogen, fortan den Mut zu finden, selbst auch kritisch und unangepasst zu sein.“

Quellen:

Primärquellen und Dokumente


Der „Fragebogen“:
Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms besteht aus zwei Teilen, dem Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen besteht aus dem zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Dem standardisierten Zusatzfragebogen zum Personalblatt sind zudem im Normalfall die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 angehängt.

Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin. Die beiden Formulare sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Nicht dort zu finden ist aber eine Ausfüllhilfe oder ähnliche Erläuterungen zu den angesprochenen beiden Formularen. Ob eine solche existiert oder je existiert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
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Ausschnitt aus dem Zusatzfragebogen Fin542



Andrej Holms Antworten

Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen?

Holms Antwort: nein

Falls ja, in welcher Weise/Funktion?

Holms Antwort: Siehe Wehrdienst

Haben Sie finanzielle Zuwendungen von einer der genannten Stellen erhalten?

Holms Antwort: nein

Haben Sie eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben?

Holms Antwort: nein

Haben Sie Ihren Wehrdienst bei einer der genannten Stellen abgeleistet?

Holms Antwort: ja

Falls ja, nähere Angaben über Zeitraum, Funktion, örtlichen Einsatz, Aufgaben:

"Grundausbildung bei Wachregiment "Filix Dzerzinski" in Berlin, vom 01.09.1989 bis zum 14.02.1990"


Akte(n):

  • Stasi-Akte über Andrej Holm – lange Variante als .pdf veröffentlicht von der Robert Havemann Gesellschaft e.V. am 13.12.2016
  • Stasi-Akte über Andrej Holm – kurze Variante als .pdf veröffentlicht von der B.Z am 12.12.2016 (mit Datum des Kopienstempels von Nov. 2006 )

Aussagen zur Biografie:


Links:

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Debatte: #holmbleibt

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Am 13.Dezember 2016 wurde Andrej Holm zum Staatssekretär für Wohnen in Berlin durch die Partei Die Linke ernannt. Innerhalb kürzester Zeit wurde er durch eine Schmutzkampagne zum Rücktritt vom Posten des Staatssekretär getrieben, außerdem wurde er an der Humboldt-Universität entlassen. Hauptargument für die Schmutzkampagne war Andrej Holms fünf Monate andauernde Ausbildung zum Offiziersschüler beim Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) vor über 25 Jahren – im Alter von 19 Jahren – und dazu angeblich falsch gemachte Angaben in einem Personalfragebogen der Universität im Jahr 2005.

Bekannt ist Andrej Holm als kritischer Wissenschaftler und Aktivist im Bereich Stadt- und Wohnpolitik. Seit Ende Dezember engagieren sich verschiedene Teile der sozialen Bewegungen in Berlin für die Verteidigung Andrej Holms als Aktivisten und Wissenschaftler. Am 18. Januar 2017 besetzten außerdem Studierende das Sozialwissenschaftlichen Institut der Humboldt Uni um für die Wiedereinstellung von Andrej Holm zu kämpfen.

Ausgehend von dem unwürdigen Umgang mit Biographien formulierten Studierende und Initiativen ihre Position wie folgt: Es geht um eine andere Stadtpolitik, kritische Wissenschaft, deren Ausfinanzierung und eine Einladung zur aktiven Beteiligung.

Unten findet Ihr nun Links zu Texten rund um die Kampagne #holmbleibt. Zum großen Faktencheck geht es hier:

 


Texte und Beiträge:
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Dokumente:
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  • Stasi-Akte von Andrej Holm als .pdf
  • Zusatzbogen zum Personalfragebogen (im Arbeitnehmerverhältnis Beschäftigte) – Formular FIN 542 alias „Inn II 1 c. (6.91)“ als .pdf
  • Erklärung Nichttätigkeit MfS/AfNS – Formular FIN 547 als .pdf

Erklärungen:
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  • Offener Brief der Nutzer*innen des selbstverwalteten Raums 004 im Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin vom 22.02.2017
  • #iswbesetzt- Stellungnahme des Fachschaftrats Sozialwissenschaften vom 18.02.2017 zum Ende der Besetzung des ISWs
  • Erfolgreiche Besetzung des ISW beendet – Protest geht weiter: ISW war nur der Anfang! // Erklärung vom #iswbesetzt vom 16.02.2017
  • Freude über Erfolg für Besetzer*innen. ISW bleibt vorerst besetzt ; Pressemitteilung des besetzten ISW vom 12.02.2017 als .pdf
  • Erklärung Andrej Holms zum Fortbestand des Arbeitsvertrages mit der Humboldt-Universität zu Berlin vom 10.02.2017 als .pdf
  • Andrej Holm bedauert Falschangaben – Präsidentin reagiert: Abmahnung statt Kündigung, Pressemitteilung vom 09.02.2017 als .pdf
  • Antwort der SoWi-Fachschaft auf die Offenen Briefe von Dekanat, Institutsleitung und Präsidentin vom 02.02.2017 als .pdf
  • Offener Brief des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Sozialwissenschaften und der Dekanin der Kultur-, Sozial- und Bildungswissenschaftlichen Fakultät vom 31.01.2017 als  .pdf
  • Offener Brief der Präsidentin der HU zur Besetzung des
    Institutes für Sozialwissenschaften vom 31.01.2017 als .pdf
  • Erklärung des BdWi: Solidarität mit Andrej Holm! vom 26.01.2017 als .pdf // zur Seite des BdWi
  • Erklärung der Präsidentin der HU zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Dr. Holm vom 17.01.2016 (Websitenangabe) als .pdf
  • RefRat HU ergreift Position für Andrej Holm und spricht von Diskreditierungs-Kampagne, Pressemitteilung als .pdf

Veröffentlichungen die wir als Beitrag zu einer ausgewogenen Debatte verstehen verlinken wir unten, möchten aber auch hinterherschieben, dass Medien wie der Tagesspiegel sich in der Debatte unmöglich gemacht hatten.
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Zum Arbeitsrecht

Grundsätzliche Anmerkung hierzu : Einige Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht im Fall von Andrej Holm behandeln die Frage ob Andrej Holm bei seinen Angaben im Personalfragebogen lügen durfte oder nicht, dabei wird teilweise implizit angenommen Andrej Holm hätte gelogen, diese Frage betrachten wir aber als offen und gehen sogar weiter: wir nehmen erstmal nicht an, dass gelogen wurde.
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Andere Links:
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Andrej Holm’s Short Stint as State Secretary for Housing – A Summary for English Speakers // #holmbleibt

On December 13th, 2016, Andrej Holm was appointed State Secretary of Housing in Berlin by Senator for Urban Development und Housing, Katrin Lompscher (Die Linke). Within a month he was forced to resign due to a highly politicized smear campaign. The smear campaign also resulted in Andrej’s dismissal from his position at Humboldt University. Andrej Holm is a well-known critical scholar and activist, especially concerning housing issues and his appointment appeared as a way for Die Linke to demonstrate that they are serious about a genuine social orientation of the city’s housing policy.

This chronicle of events, background information and appeal for support is aimed at the international community.

Since late December, Berlin’s urban social movements have engaged in defending Andrej Holm, an activist and critical scholar, appointed as State Secretary of Housing of the Berlin Senate for Urban Development und Housing in December, and subsequently forced to resign in mid-January, 2017.

In September 2016, the Berliner electorate voted in a new government for the city and the Federal State of Berlin. In early December, the SPD (Social Democratic Party), the Green Party, and Die Linke (the Left Party) formed a government coalition. The new red-red-green coalition marked a considerable change from the previous legislature led by the conservative CDU and the social-democrat SPD and raised hopes for a more progressive and socially oriented city politics. In the subsequent days, the new government started assembling its new personnel, starting with the Senators (who are the equivalent of ministers) and State Secretaries (who hold a crucial position within the Berlin city government.

Although it was evident from the start that a move as radical as Andrej Holm’s appointment would be met with at least some resistance by the city’s political class, no one could have expected what was about to follow. After only a couple of days, members of the CDU and the SPD, as well as parts of the media, started an aggressive smear-campaign against Andrej. In this context, the main argument against Andrej’s appointment was his five months as a trainee and prospective officer of the Ministry of State Security of the German Democratic Republic (popularly known as the „Stasi“). This was over 25 years ago – from September 1989 until January 1990, when he was 19 years of age.

A perpetually escalating political conflict and media hyperbole marked the following month over the holidays. On the one hand, the smear-campaign reached unprecedented levels: details of Andrej´s personal biography were twisted and sensationalized as coverage concentrated on Andrej’s past and character rather than what his appointment might mean for the housing situation in Berlin. Lies and half-truths quickly spread as news outlets started quoting each other, rather than using primary documents and statements as their main source. The focus was never on what Andrej Holm could achieve for local residents as Berlin’s State Secretary of Housing, rather it sensationalized the actions of a teenager who had just begun his training at the Stasi. From the beginning, critics had designs on Andrej’s dismissal.

On the other hand, solidarity with Andrej has grown stronger and ever more visible. A group of urban movements active around housing issues has within a few weeks gathered more than 16,000 signatures in a petition demanding the Senate keep Andrej in the government. Moreover, although newspapers mostly promoted views critical of Andrej, public opinion, polls published in the online editions of those same papers demonstrated significant support for Andrej’s appointment as Secretary of Housing, with even East German opposition and former victims of the Stasi coming forward to declare their support.

The Stasi issue is, of course, a very delicate one in German collective memory and the country’s coming to terms with its division during the Cold War. Without doubt, the Stasi has come to stand for the criminal character and brutality of the East German regime. Die Linke, who are legally the direct successors of the SED (the German Socialist Unity Party, the governing party of East Germany), play a critical role in this story, as the party is called upon to demonstrate that it has convincingly broken with its authoritarian past while, at the same time, maintaining socialist ideals.

The campaign against Andrej took a dramatic turn when it emerged that Andrej had (allegedly) mischaracterized his brief involvement with the Stasi in a 2005 questionnaire filled out in order to accept an academic position at Humboldt University. Public institutions in Germany require employees to state their (non-) involvement with the Stasi through the use of such questionnaires when applying for mid- to high-ranking positions. When Andrej accepted his job at the University, he stated in the questionnaire he had begun his military service with a particular Stasi regiment.

However, based on files obtained from the Stasi Archives and published (practically on the day of his appointment) by Berlin’s tabloid the BZ, the press argued Andrej Holm’s statement was formally false. The documents showed that Andrej was classified as a „trainee officer“, i.e. that he was not merely a trainee, but one already intending to become an officer. This point was avidly echoed by several politicians. Having completed only five months of service as a trainee in various low-level positions, however, his training ended with dismissal when the revolution in the GDR led to the dissolution of the Stasi.

From the moment the issue of the questionnaire became public, the entire campaign honed in on Andrej´s allegedly deliberate lie to Humboldt University. His detractors maintained that Andrej “deserved” to be dismissed from his political appointment as Secretary of Housing, as well as from his academic researcher position at Humboldt University. At the same time, Die Linke reacted to the growing political pressure by binding its decision on Andrej’s future as State Secretary of Housing to the juridical evaluation of his questionnaire answers, which the University was about to undertake.

Shortly after this, Andrej participated in a public discussion hosted by an institution connected to the former GDR opposition in which he discussed his past involvement with the Stasi and demonstrated complete readiness to take responsibility for his past and to discuss the complex issue of his involvement with the Stasi and how he had dealt with it. He did this in a context in which he could expect intense, and to some degree, justified, questioning from those who had suffered under the Stasi. Andrej’s willingness to account for his past in such a way is indicative of how he has dealt with his past since the early 90s. Instead of hiding within the echo-chambers of Stasi or GDR apologists (which exist in both former East and West German political circles), he has joined political groups with a background in the GDR opposition, and made his past entirely transparent. In 2007, he disclosed his Stasi-involvement in a national newspaper without any pressure to do so.

Four weeks after the escalating campaign had closed in on this subject, the new mayor, Michael Müller (SPD), hastily made a U-turn on the agreed procedure for Andrej’s evaluation and, on Saturday January 14th, formally requested that Senator Lompscher dismiss Andrej. He argued that Andrej´s polarizing role was damaging to the city.

On Monday, January 16th, Andrej issued a statement announcing his resignation from the position as State Secretary of Housing. He argued that he did not want his pending case to give the mayor an opportunity to end the red-red-green coalition. In his words, the alternatives to such coalitions would be much more detrimental to the lives of Berliners than his dismissal. His retreat means a huge political defeat for Berlin’s social movements and all residents who want a progressive and social housing policy – as demonstrated in the recent election. It is a well-known fact that since the onset of the global financial crisis, the city´s real estate market has attracted an enormous amount of investment from German and international capital. As a direct consequence, rental prices have risen significantly, evictions have become a daily reality, and many people with low to middle-incomes find it increasingly difficult to find affordable housing. In this situation, the need for reform is abundantly clear and Berlin’s social movements have fought for such measures for years. Against this backdrop, Andrej’s dismissal has led to as much frustration and skepticism about the chances for genuine reforms being implemented by the current government, as his appointment a few weeks ago raised the hopes for such measures.

While it is still too early to gauge the political consequences of Andrej’s resignation entirely, the reactions by the social movements have been immediate and forceful. At the same time, Andrej´s stepping down reduced the political relevance of Humboldt University’s decision regarding the questionnaire which was due two days after Andrej’s forced resignation. During those two days, more than 250 University students demonstrated their strong support by publishing and signing an open letter to the University’s Presidenent and which asked for Andrej to be allowed to continue working at Humboldt University. Some weeks before, 300 scholars from Berlin and greater Germany had already signed a public letter of support. International academics have also shown solidarity by voicing their support in the form of an open letter.

The President of Humboldt University, Prof. Sabine Kunst, nevertheless decided against Andrej. On the 18th of January, at a public press conference and during a meeting at the Institute for Social Sciences, Kunst explained the reasons behind her decision. While she praised Andrej´s work as a researcher and teacher, she declared that the University could no longer place confidence in him, because of the – in her view – wrongly marked box in the 2005 questionnaire. Labour law professionals interviewed by the media have emphasized that a dismissal based on this argumentation, even if it were found that Andrej had, indeed, been wrong in filling out the questionnaire as he did, would not necessarily be legally valid and that one could challenge a dismissal based on this argument in court.

Social movements, critical researchers, and students have since united in a strong show of solidarity. Since the night of January 18th, the Institute for Social Science has been occupied by student protesters. The students are demanding that Andrej be reinstated in order for there to be more critical perspectives in teaching and research at the University. Student representatives have also remarked on the political nature of his dismissal. They feel that the university has bowed to political pressure from the conservative parties, parts of the media, and real estate lobbies. With this dismissal, they argue, Sabine Kunst has ousted one of the last remaining critical voices from Humboldt University, and one of the most engaged public sociologists to have taken academic knowledge out of the proverbial ivory tower. The decision means that the social movements in Berlin and elsewhere could lose one of their most brilliant producers of critical knowledge on housing issues, as well as on urban struggles for equality and justice.

In light of what has been described above and despite this frustrating turn of events, we, as individuals and representatives from various Berlin tenant initiatives nevertheless believe that further actions can be effective. We believe that a great wave of critical voices in favor and support of Andrej and what he stands for – the fight against gentrification and for the right to the city – could help Andrej continue his work and further the interests of city residents. With this in mind, we ask for your solidarity and that you voice your support for Andrej.

Winter is here.

By individuals and representatives from various Berlin tenant initiatives

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Offener Brief an den Berliner Senat aus SPD, Grünen und Linken und die Koalitionsfraktionen im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Wir fordern den neuen Senat eindringlich auf, an Andrej Holm als Staatssekretär für Stadtentwicklung und Wohnen festzuhalten.

Andrej Holm steht nicht nur wegen seine Stasi-Vergangenheit und seinem späteren Umgang damit in der Kritik, sondern er wird jetzt vor allem so stark angegriffen, weil er für mieten- und wohnungspolitische Positionen steht, die zwar von einer breiten stadtpolitischen Bewegung und Öffentlichkeit geteilt werden, die aber im klaren Kontrast zum bisherigen Verhalten des abgewählten Senats stehen. Wir sehen deshalb die Angriffe auf Andrej Holm als Versuch, eine anstehende Kurskorrektur durch das Diskreditieren des Personals zu erschweren.
 
1) Wir kennen Andrej Holm als sachlich argumentierend und fachlich äußerst kompetent. Wir kennen ihn als einen solidarischen Wissenschaftler und empathischen Aktiven, als Streiter für die Rechte von Mieterinnen und Mietern.

2) Nicht geringe Teile der Berliner Bevölkerung sind zu ausgesperrten Zuschauern der rasanten (Stadt-)Veränderung geworden. Andrej Holm hat wie kein anderer seit langer Zeit in der Öffentlichkeit vor der aktuellen Wohnungskrise gewarnt, die Berlin spaltet. Explodierende Mieten, Gentrifizierung und Verdrängung bedrohen viele Berliner und Berlinerinnen und das gesellschaftliche Miteinander, das ein Gemeinwesen ausmacht.

3) Andrej Holm hat in den letzten Jahren diverse konkrete Vorschläge für einen Kurswechsel in der Berliner Wohnungspolitik gemacht oder war an der Erarbeitung solcher Vorschläge beteiligt. Jetzt muss es darum gehen, diese Konzepte umzusetzen.

4) Hier geht es nicht um die Personalie „Holm“. Hier geht es vielmehr um die Zukunft Berlins und darum, welchen Interessen der Senat folgt. Eine soziale Stadtentwicklung und Wohnraumversorgung ist aus unserer Sicht elementar für die Zukunft Berlins. Die Immobilienwirtschaft und die Stadtverwertungsagenten wollen Andrej Holm scheitern sehen und sich weiter ausschließlich um ihre eigene Rendite kümmern.

5) Die Personalie Andrej Holm eignet sich nicht zu einer sachlichen Aufarbeitung der Stasi-Geschichte. Andrej Holm hat Fehler gemacht, sie eingestanden und sich erklärt. Er stellt sich aktiv der kritischen Auseinandersetzung in dieser Sache. Ein Umgang mit diesem Thema, der dies alles nicht beachtet, dient nicht der demokratischen Auseinandersetzung in der Sache.

Kotti & Co, Stadt von Unten, Bizim Kiez, Mietenvolksentscheid, ExRotaprint, Initiative 100% Tempelhofer FeldSozialberatung Friedrichshain, Initiative Stadt Neudenken, Think Berl!n, Haben und Brauchen, Wohntisch Neukölln, Wir bleiben alle!Wem gehört Moabit, Schöneberger Kiezpalaver, NETZ für Selbstverwaltung und Kooperation Berlin-Brandenburg e.VDie Initiativen vom Mieten- und Stadtpolitischen Hearing und dem Bündnistreffen der stadtweiten Berliner Initiativen – an anderer Stelle können auch noch weitere oder andere Initiativen genannt werden, die sich noch solidarisch anschließen.


Dieser „Offene Brief“ wurde von Aktiven der Initiativen „Stadt von unten“ und „Kotti & Co“ initiiert. Bizim Kiez erklärt sich solidarisch und unterstützt die Aktion. Leichte textliche Abweichungen zwischen den Veröffentlichungen bei den einzelnen Initiativen können auftreten.

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