Archiv der Kategorie: M99

HG/M99: Morgen keine Räumung!

Quelle: http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/

Die Räumung am Donnerstag, den 22.9., ist abgesagt, die Demo 18.30 Uhr am Kotti auch! Das Landgericht hat den Räumungstermin vorerst ausgesetzt.

Während wir vor Ort ein Planungstreffen hatten und die Cops schon Hamburger Gitter abluden, erreichte uns die Nachricht, dass das Berliner Landgericht der Beschwerde von HG gegen den ablehnenden Beschluss vom Amtsgericht von gestern gegen seinen Räumungsschutzantrag insofern stattgegeben hat, dass weiter Argumente geprüft werden müssen.

Die Zwangsräumung ist damit VORERST ausgesetzt und findet morgen nicht statt! Allerdings kann sie jederzeit wieder neu angesetzt werden, die stand-by-Mobi geht also weiter! Alle Aktionen unsererseits sind ebenso vorerst ausgesetzt.

Bitte teilt diese Nachricht und bleibt wachsam für neue Ankündigungen!

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HG/#M99: Räumungsschutzantrag abgelehnt // Aufruf zu Blockaden am 22.09. Verhandlungen gehen weiter. +++Update+++ Räumung aufgehoben!

UPDATE: HG/M99: Morgen keine Räumung!


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Heute wurde ein Räumungsschutzantrag von Hans-Georg Linden (HG) abgelehnt. Nun droht die Zwangsräumung des M99 am 22.9 um 9 Uhr. Wir werden uns gegen diese Zwangsräumung wehren, morgens gibt es Blockaden, abends eine Demonstration.

HG hat einen Mietvertrag für einen berollbaren Laden mit Wohnungsrecht in der Falckensteinstr. 46 ab 2. Mai 2017. Es gab Verhandlungen mit dem Eigentümer der M99, Frederick Hellmann, über eine überbrückende Verlängerung des Mietvertrags für den Laden in der Manteuffelstraße 99, die bislang aber noch nicht zu einem positiven Ergebnis geführt haben. Trotzdem ist eine Einigung in den nächsten Tagen denkbar, dann würde die Räumung ausfallen.

Der Vermieter Frederick Hellmann zeigt sich in den letzten Tagen aber extrem hart. Er will offenbar nun HG gewaltsam aus dem Laden werfen, obwohl dieser ihm schon extrem weit entgegengekommen ist. Er hat Teile des Ladens schon übergeben und wird auch umziehen. Frederick Hellmann betreibt mehrere Luxusmodegeschäfte mit Millionenumsätzen und will HG trotzdem möglichst schnell in die Obdachlosigkeit räumen, damit er mit der Vermietung des Laden mehr Profit machen kann. Dass HG heute noch in seinem Laden ist und überhaupt verhandeln kann, ist auf eine spektrenübergreifende Mobilisierung gegen diese Zwangsräumung zu verdanken und ein Erfolg gegenüber den Planungen des Eigentümers, nach denen HG bereits raus wäre.

Diese Tag X Mobilisierung war von Anfang an nie auf HG und das M99 beschränkt. Vielen Gruppen, Projekten und Initiativen saßen zusammen oder haben sich assoziativ aufeinander bezogen. Die akut bedrohten, wie die Rigaer 94, der Kiezladen Friedel 54 – der kürzlich die Räumungsklage erhielt oder der Wagenplatz Kanal sind nur einige Beispiele. Diese Vernetzungen und vielfältige Aktionen haben Hellmann dazu gebracht, mit sich verhandeln zu lassen. Die Solidaritätserklärung von 99 Gewerbetreibenden aus dem Kiez oder der Brief von mehreren PolitikerInnen an Hellmann sind auch in diesem Kontext zu sehen.

Diese Umstände, diese Ungerechtigkeit provoziert Protest und Widerstand. Zunächst wollen wir jedoch nochmal eins festhalten: Zwischen unserer nicht zu bändigenden Begierde nach Kulminationspunkten des Widerstands und andererseits der Notwendigkeit pragmatischer Lösungen für die existenziellen Bedrohungslagen der Menschen mit denen wir uns organisieren, kann es für uns nur eine Haltung geben: die Entscheidungen der Betroffenen zu respektieren. Nach jetzigem Stand ist von einer Zwangsräumung auszugehen, bis zuletzt könnte es aber eine Einigung geben. Wir werden auf unserem blog aktuell berichten.

Do. // 22.9 // 8:00 // Manteuffelstraße 99 // Blockaden gegen die Räumung
Do. // 22.9 // 18:30 // Kottbuser Tor // Demonstration gegen die Räumung

 

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HG/M99: Zu den letzten Entwicklungen

Die Zwangsräumung des M99 am 9.8. wurde abgesagt. Dies ist auch auf den Druck von stadtpolitischen Initiativen und die Angst vor großen Protesten zurückzuführen. Es ist aber kein Grund zum Feiern. Die Existenz des M99 ist weiter in großer Gefahr. Nach dem 20. September könnte es erneut einen Räumungsversuch geben.

HG hat sich entschlossen seine Wohnung zu räumen um den Laden noch länger weiterführen zu können. Andere hätten sich vielleicht anders entschieden, aber wir finden, dass Betroffene immer selbst über ihre Räumungsangelegenheiten entscheiden sollten und waren nie an Verhandlungen mit dem Vermieter beteiligt. Der Kampf gegen die Räumung des M99 ist aber auch ein Kampf gegen steigende Mieten und Verdrängung.

Über die breite Solidarität mit HG und der M99 haben wir uns sehr gefreut. Wir hoffen, dass ihr mit uns zusammen HG weiter in seinem Kampf gegen die Räumung unterstützt.

Quelle: http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/

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Zwangsräumung vom M99 verhindern!

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Ausführliche Informationen unter: http://berlin.zwangsraeumungverhindern.org/

 

Der „Laden mit Revolutionsbedarf“ M99 soll geräumt werden, um dem Vermieter größere Profite zu ermöglichen. HG Lindenau betreibt den Laden in Kreuzberg seit fast 30 Jahren und wohnt auch dort. HG verkauft Kleidung und Demonstrationsbedarf für wenig Geld. Der Laden steht für ein rebellisches Kreuzberg, was sich nicht in Hochglanzbroschüren und Investmentplänen einpassen lässt.

Aber in Berlin steigen die Mieten stark an und immer mehr Menschen und kleine Läden werden verdrängt. Die Profite für die Eigentümer wachsen. Sie werden bezahlt durch unsere Mieten, die wir von unseren geringen Einkommen zahlen müssen. Der Berliner Senat hat versagt, er tut nichts gegen Verdrängung. Deswegen müssen wir aktiv werden, um uns gegen diese Zustände zu wehren. Wir müssen laut sein, damit wir nicht mehr länger ignoriert werden. Wir wollen nicht, dass Wohnungen eine Ware sind. Wir wollen, dass HG in seinem Laden und in seiner Wohnung bleiben kann.

Wir werden uns der Zwangsräumung vom M99 entschlossen entgegenstellen.

WAS KÖNNT IHR MACHEN?

  • Verbreitet die Termine und den Räumungstermin – sprecht mit euren Nachbar*innen
  • Kommt zu den Veranstaltungen und Demos, bringt Freund*innen und Nachbar*innen mit
  • Klebt Plakate und Flyer (wo ihr die bekommt oder Vorlagen zum Ausdrucken erfahrt ihr auf dem Blog Zwangsräumung verhindern)
  • Macht Soli-Aktionen (Fotos, Transpis usw.) und teilt sie dem Bündnis Zwangsräumung verhindern mit
  • Hängt Transparente oder Bettlaken für M99 aus den Fenstern
  • Bringt Essen und Getränke am Tag der Räumung vorbei
  • Fordert die Polizei auf, die Räumung abzubrechen
  • Macht Lärm mit Kochtöpfen und Trillerpfeifen

Termine:

Kiezversammlung mit Musik
Donnerstag, 04.08.16 / 18:00-22:00 Uhr
M99, Manteuffelstr. 99, 10997 Berlin

Kiezdemo
Sonntag, 07.08.16 / 16:00 Uhr
Heinrichplatz, Kreuzberg

Antikriegscafé
Montag, 08.08.16 / 17:00 Uhr
M99, Manteuffelstr. 99, 10997 Berlin

Antikriegscafé on tour. Wegen der bevorstehenden Räumung treffen wir uns
auch diesen Montag vor dem M99. Wir wollen das Café als Ort nutzen, um
uns auszutauschen, kennenzulernen und unsere Solidarität zu zeigen. Für
Kaffee & Kuchen ist gesorgt. HG/M99 bleibt!

HG/M99 Zwangsräumung verhindern!
Dienstag, 09.08.16 / 08:00 Uhr
M99, Manteuffelstr. 99, 10997 Berlin

Abend-Demo 
Dienstag, 09.08.16 / 18:30 Uhr
Kottbusser Tor, Kreuzberg

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Keuzberg: HG liegt im Krankenhaus – Druck vor #Zwangsräumung für behinderten #M99-Ladenbetreiber zu hoch

Quelle: bizim-kiez.de

Hans Georg Lindenau, der HG genannte Betreiber des „Gemischtwarenladens mit Revolutionsbedarf – M99“ sagt im Krankenhausbett: „Einen alten Baum kann man nicht mehr verpflanzen“. Er soll am 9. August aus seinem Wohnladen, den er seit über 30 Jahren betreibt, geräumt werden.


 HGs jetzige Existenz scheint keine Zukunft zu haben

HG ist ganz klar, dass sein Lebenskonzept, an die Örtlichkeit und an die Räume in der Manteuffelstraße 99 gebunden ist. Und dass seiner Existenz die Grundlage entzogen würde, sollte er tatsächlich am 9. August geräumt werden. Durch die Räumung zerbricht sein ganzes Leben. Das macht ihn traurig und nimmt ihn körperlich sehr mit. Mit seinen vielfachen Knochenzertrümmerungen, inneren Verletzungen und Nervenschäden, die von einem Unfall aus dem Jahr 1989 rühren, ist der seither teils gelähmte und 100%-behinderte Rollstuhlfahrer der Stresssituation der Räumung nicht gewachsen. Er hat sich nun zur Behandlung ins Krankenhaus begeben, wo er umfassend versorgt wird (auch wenn die vegane Ernährung noch nicht so richtig gut klappt ;-).

Doch neben den körperlichen Leiden wirkt die Situation auch seelisch bedrückend. Ohne Perspektive verliert er die Zuversicht. Es scheint absehbar, dass er von der selbstständigen Lebensführung durch die Zwangsräumung schnell in die Abhängigkeit von Sozialleistungen und in die Pflegebedürftigkeit abrutscht. Er gibt sich zwar noch kämpferisch aber sein Mut schwindet zusehends.

Seine Rechte werden wegen seiner Selbstständigkeit nicht anerkannt

HG-im-Krankenhaus_2016-07-20Bei der intensiven Untersuchung im Krankenhaus zeigte sich die Oberärztin verwundert darüber, dass ein so schwer behinderter Mensch überhaupt aus seiner Wohnung geklagt werden konnte, doch sie hat im Gespräch schnell das eigentliche Problem erkannt: HG hat sich mit seiner anarchischen Grundeinstellung trotz schwerster Behinderung ein autonomes Leben außerhalb der Versorgungssysteme aufgebaut. Dieses Nicht-im-System-sein erschwert es nun, seine bestehenden Rechte durchzusetzen. Er hat immer die Einstufung in eine Pflegestufe abgelehnt, er empfängt keine Sozialleistungen und hält sich weitestgehend von ärztlicher Versorgung fern, indem er sich mit alternativen Methoden fit und (so weit möglich) gesund hält. Sein Geschäft betreibt er ohne finanzielle Unterstützung, was ihm ein völlig eigenständiges Leben ermöglicht. Die Menschen, die sich um ihn kümmern, sind seine Mutter (76) und Freunde, die ihm im täglichen Leben assistieren. Nicht zuletzt sind es auch die Kunden im Laden, die ohne Zögern und jederzeit als Assistenzen von ihm eingesetzt werden.

Hier besteht 100%ige Inklusion. Warum wird sie nicht geschützt?

Die mühsam erarbeitete Selbstständigkeit von HG darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass HG vollumfänglich Schutzrechte zu gewähren sind, denn er ist 100%-behindert. Würde er sich den amtsärztlichen Untersuchungen nicht verweigern, hätte er die Einstufung in eine hohe Pflegestufe. Er hätte Anrecht auf eine Vielzahl von Sozialleistungen, würde er sie nur beantragen. Er hätte das Recht permanent Menschen als Assistenz bei sich wohnen zu lassen und selbst sein Laden wäre hochgradig förderungswürdig, würde er es als Inklusionsprojekt deklarieren.

Einstufung als Härtefall wird in Frage gestellt

Anlage_B10-HG-auf-Leiter_01Dies alles weiß der Vermieter Frederik Hellmann, der am Ku’damm und in der Friedrichstraße exklusive Geschäfte für Herrenmoden betreibt. Gemeinsam mit seinem Bruder Patrick möchten die Hellmanns den „modernen Gentleman“ einkleiden, doch der Rauswurf aus dem Haus in der Manteuffelstraße 99 läuft alles andere als Gentleman-like. Vor Gericht verwendete ihr Anwalt Wollmann ein Foto gegen HG, um damit zu beweisen, dass er eigentlich Laufen könne und man deshalb nicht von einem Härtefall reden könne. Man sieht HG auf dem sehr dunklen Foto vor seinem Laden wie er sich auf einer Trittleiter festhält. Hinter ihm erahnt man seinen Rollstuhl, aus dem er sich gerade erhoben hatte, um eine Ware, die über dem Fenster hängt, zu erreichen. Tatsächlich kann sich HG über einzelne Barrieren wie Treppen bewegen, in dem er sein weitgehend gelähmtes Bein mit den Händen stabil und gerade hinstellt, um sich dann darauf abzustützen. Dabei braucht er immer feste Griffe für die Hände, damit er nicht umkippt. So krabbelt er z.B. wie eine halb-gelähmte Spinne in seinen Laden, wo er sich sofort wieder in einen bereitstehenden Rollstuhl setzt, um sich drinnen weiterbewegen zu können. Solche Manöver sind jedes Mal hoch gefährlich für ihn.

Zweifelhafter Räumungstitel erwirkt – Aufschub der Räumung als letztes juristisches Mittel

Der Vermieter hatte Erfolg mit der Durchsetzung seiner Kündigung, weil HG nachgewiesen wurde, dass er eine Untermieterin unrechtmäßig in seinen Räumen wohnen ließ. Für HG war diese Person eine Assistenz, die ihm praktisch half, sein Leben zu meistern, doch vor Gericht wurde dies nicht als „berechtigtes Interesse“ akzeptiert. Wie oben dargelegt fehlt die Aktengrundlage für HGs Assistenzberechtigung, doch seine vermeintliche Selbstständigkeit konnte die Gegenseite beweisen und daraus resultierte letztlich der Räumungstitel. Nur weil er nicht die nötigen Papiere beibrachte, wird ihm nun also die Existenz zerstört.

Zudem ist der Räumungstitel sehr zweifelhaft zu Stande gekommen. In der mündlichen Verkündung sagte die Richterin, die Räumung würde für eine Wohnfläche von 75 qm ermöglicht – entsprechend zu einem Mietvertrag von 1985. Erst nachträglich, in der schriftlichen Version des Titels, wurde eine andere – korrigierte – Beschreibung der Räumlichkeiten vorgenommen, bezogen auf ein Mischmitverhältnis (Wohnen und Gewerbe) über 115 qm, für das es aber gar keinen entsprechenden Mietvertrag gibt. In einem dritten Schritt wurde dann noch ein Räumungstitel für die Kellerräume nachgereicht, in denen HG sein Warenlager hat – diesmal ganz ohne Flächenbenennung. Trotz dieser gerichtlichen Verwirrung und Dienstgefälligkeit gegenüber dem Vermieter, ist nun der Gerichtsvollzieher für den 9. August um 9.00 Uhr angekündigt. Die Polizei sollte sich überlegen, ob sie auf dieser eigenwilligen, gerichtlichen Vorarbeit den Räumungstitel durchsetzen möchte. Wir haben zuletzt alle erleben müssen, dass solche Einsätze nachträglich vor Gericht als „nicht rechtmäßig“ entschieden wurden (siehe Rigaerstr.).

Juristisch bleibt jetzt nur noch ein Aufschub nach §765a ZPO zu beantragen, was in einem vergleichbaren Fall schon einmal positiv entschieden wurde. Der Aufschub ist möglich „wenn die Maßnahme unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände eine Härte bedeutet, die mit den guten Sitten nicht vereinbar ist.“

Dass die Zwangsräumung HG nicht zumutbar ist, steht eigentlich außer Frage. Fraglich ist nur, ob es der grauen Bürokratie begreiflich zu machen ist, dass hier das sensible Lebenskonzept eines einzigartigen Menschen zerstört würde. Die Chancen den Aufschub zu erreichen, stehen allerdings schlecht!

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Tag X – Rigaer, M99, Schwarzer Kanal bleiben! (Mobi-Trailer)

In diesen Tagen sind verschiedene linke Räume in Berlin in ihrer Existenz bedroht. Achtet daher auf Ankündigungen!

Aktuelle Infos:

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